Kosten und Gebühren

K O S T E N

 

 

Die Tätigkeit von Rechtsanwälten erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern keine andere Vereinbarung mit der Mandantschaft getroffen wird.

 

Seit der Änderung des RVG am 01.07.2006 soll der Rechtsanwalt die Gebühren u.a. auch für die Erstberatung jeweils gesondert vereinbaren.

In der Erstberatung erfolgt eine erste Beurteilung Ihres Problems bzw. Ihrer Angelegenheit. Der Zeitaufwand für die Überprüfung der Unterlagen sowie die Besprechung sollte grundsätzlich eine Stunde nicht überschreiten. Hierfür fällt in meiner Kanzlei auch weiterhin nur die bisher geltende Erstberatungsgebühr von € 190,00 netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Auslagen in Höhe von € 20,00 an.

 

Sind danach weitere Prüfungen, Besprechungen, Telefonate oder sonstige Tätigkeiten notwendig, handelt es sich nicht mehr um eine Erstberatung und die vollen, ggf. vertraglich zu regelnden Gebühren fallen an.

 

Für die weitere außergerichtliche und die gerichtliche Tätigkeit richtet sich die Vergütung nach dem RVG. Grundsätzlich ist dabei der Streitwert maßgebend. Zusatzhonorare wie die Vergütung nach Stundensätzen sind möglich, wobei der Schwierigkeitsgrad, die Art der Tätigkeit, der Umfang und Aufwand sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse der Mandantschaft zu berücksichtigen sind. Bei gerichtlichen Angelegenheiten ist eine Unterschreitung der gesetzlichen Gebühren nicht zulässig. Mein Stundensatz beträgt € 250,00 netto.

 

 

Scheuen Sie sich daher nicht, die Gebühren bereits bei der Terminsvereinbarung anzusprechen.