Mietrecht
Die jahrelange intensive Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern sowie Hausverwaltungen hat deutlich gemacht, dass Probleme innerhalb eines Mietverhältnisses sehr oft bereits im Vertrag selbst angelegt werden. Die Verwendung eines Muster-/Formularvertrags erleichtert zwar den Abschluss eines Mietvertrags zwar. Ihre individuellen Belange sind allerdings unbedingt zu berücksichtigen. Ein Kreuz an der falschen Stelle gilt während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses.
Daher berate und vertrete ich Sie gern bei der
Gestaltung von Wohnraummietverträgen und Gewerberaummietverträgen
sowie bei
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Betriebskostenabrechnungen
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Kündigungen
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Geltendmachung von Mietrückständen
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Fragen zur Wirksamkeit von Schönheitsreparatur- und Kleinreparaturklauseln
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Mieterhöhungen
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Räumungs- und Zahlungsklagen
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Zwangsräumungen
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Räumungsschutz.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie mich an unter +49 89 23 71 18 20 oder schicken eine Mail an
kanzlei@ra-biedermann.de