Verkehrsrecht

V E R K E H R S R E C H T

 

Versicherungen der Unfallgegner bezahlen nur das, was als Schadensposition angemeldet wurde, oder nehmen Kürzungen vor. Bei Unfällen können umfangreiche Schäden entstehen, wie z.B.

 

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Sachverständigenkosten
  • Ab- und Anmeldekosten
  • Umbaukosten
  • Ersatz des vorhandenen Kraftstoffs
  • Schmerzensgeld
  • vermehrte Bedürfnisse
  • Haushaltsführungsschaden
  • Fahrtkosten
  • Aufwendungen für Behandlungen.

 

Die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung übernehme ich für Sie.

 

Auch bei Führerscheinentzug oder Fahrverboten wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsverletzung, Alkohol- und Drogenkonsum, angebliche altersbedingte Fahruntüchtigkeit stehen ich Ihnen bei.